Sankt Augustin. Am Donnerstag, 19. August, fiel gegen 11.52 Uhr bei einer gezielten Verkehrsüberwachung (Geschwindigkeitskontrollen) auf der Arnold-Janssen-Straße ein Rollerfahrer auf.
Er wurde mit 66 Stundenkilometern (bei erlaubten 50) gemessen.
Bei der anschließenden Kontrolle durch die Beamten konnte der 17-jährige Fahrer aus Troisdorf lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorlegen, eine notwendige Fahrerlaubnis konnte er nicht vorlegen.
Aufgrund der festgestellten Geschwindigkeit konnte davon ausgegangen werden, dass an dem Fahrzeug technische Veränderungen vorgenommen wurden. Auf Vorhalt zeigte sich der Fahrer geständig.
Ein Strafverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde eingeleitet, die Weiterfahrt wurde untersagt. (Th)




